Unterhalt
Bei den Unterhaltsansprüchen sind diejenige der Kinder und der Ehegatten untereinander zu unterscheiden.
Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Das Einkommen der Ehepartner ist nach den Richtlinien der zuständigen Oberlandesgerichten zu bereinigen.
Beim Ehegattenunterhalt sind die Unterhaltsansprüche während der Trennung und nach der Rechtskraft der Scheidung (nachehelicher Unterhalt) zu differenzieren.
Während des Trennungsjahres sind die ehelichen Verhältnisse für beide Ehegatten beizubehalten, sodass das eheliche Lebensstandard zu gewährleisten ist. Der/die Ehegatte, der mehr verdient, hat grundsätzlich den Trennungsunterhalt zu leisten.
Der nacheheliche Unterhalt ist an weniger strengere Voraussetzungen gebunden.
Ob und in welcher Höhe für Sie Trennungs- bzw. nachehelicher Unterhalt in Betracht kommen, berechne ich gerne für Sie und setze Ihre Ansprüche durch.