Scheidung
Wenn sich die Ehegatten bzw. Ehepartner entscheiden, getrennte Wege zu gehen, gibt es viele Fragen. Eine Rechtsberatung ist immer empfehlenswert.
Eine Scheidung setzt nach dem deutschen Recht ein Scheitern der Ehe voraus. Dieses wird vermutet, wenn die Ehegatten ein Jahr voneinander getrennt leben. Dies kann (teilweise) innerhalb der ehelichen Immobilie erfolgen.
Ein Scheidungsantrag kann nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt einer Rechtsanwältin erfolgen. Für die örtliche Zuständigkeit ist der letzte Wohnsitz der beiden Ehegatten oder des Ehegatten mit den Kindern maßgeblich.
Im Scheidungsverfahren wird von Amts wegen Versorgungsausgleich durchgeführt, das bedeutet, dass die während der Ehe angesammelten Rentenanrechte zwischen den Ehegatten geteilt werden. Aus diesem Grund empfehle ich meinen Mandanten bereits bei der Erstberatung, sich an die Versicherungsträger zu wenden (meistens ist es die Deutsche Rentenversicherung) und den Versicherungsverlauf zu klären. Denn wenn in Ihrem Versicherungskonto Lücken vorhanden sind, wird das Scheidungsverfahren unnötig in die Länge gezogen.
Die Gebühren für ein Scheidungsverfahren werden nach dem Verfahrenswert berechnet. Dieser ergibt sich aus der Summe der Nettomonatsgehälter der Ehegatten für drei Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zuzüglich 10 % des Wertes für jede Anwartschaft bei den Rentenversicherungsträgern. Des Weiteren sind Vermögenswerte maßgeblich.