Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Mobbing

Mobbing ist ein sehr belastendes Thema für die betroffenen Arbeitnehmern. Meistens ist die Belastung bereits so hoch, dass sie sogar schon mit physischen Erkrankungen verbunden ist.

Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Es wird ein längerer Zeitraum von mehreren Monaten vorausgesetzt.

Mobbing kann Schadenersatzansprüche, Strafanzeigen und/oder (fristlose) Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Folge haben. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten, wonach Ansprüche aufgrund der systematischen Benachteiligung auch der Ausschlussfristen unterliegen.

Oft sind die Vorfälle an sich, einzeln genommen unangenehm, rechtfertigen allerdings keine weiteren Schritte (Kündigung oder Schadenersatz). Allerdings ist hier die gesamte Situation und alle Umstände zu beurteilen. Schwierigkeiten bereitet die Beweislast, denn die Benachteiligung erfolgt in den meisten Fällen unter „vier Augen“ oder von und vor den Kollegen bzw. Kolleginnen, die nicht zu Lasten des Arbeitgebers aussagen werden. Wichtig ist damit, dass Sie ein „Mobbing-Tagebuch“ führen und die einzelnen Vorfälle nach Datum, Art und Personen genau festhalten. Ein solches Tagebuch bietet ein Indiz für die systematische Benachteiligung und kann in einem Prozess erhebliche Bedeutung haben.

Zum Seitenanfang